Die Wirtschaftssysteme
tracht, die von gemeinsamer Absprache zwischen öffentlichen und strukturellen Investitionen der Großunternehmer bis zur Einführung von Wirtschafts- und Sozialräten mit Rahmenplanungskompetenz reicht.
2. Planwirtschaft
Im Gegensatz zur frei nach Angebot und Nachfrage sich regulierenden Wirtschaft verkörpert die Planwirtschaft den Willen des Staates, nicht den des Unternehmens. Ziel dieses Wirtschaftssystems ist, Produktion, Absatz, Eigenverbrauch, Güterverteilung und Export nach dem in volkswirtschaftlicher Planung errechneten Bedarf kraft Gesetzes zu bestimmen. Damit verbunden ist die (theoretische) Sicherung der Arbeitsplätze für die Zeit der Planung sowie die stete Steigerung des Bruttosozialprodukts (= alle erarbeiteten Werte und Dienstleistungen). Maximalziel ist Bedarfsdeckung, nicht mehr. An die Stelle der Marktregulierung tritt staatliches Reglement. Infolgedessen wird der Unternehmer und Kapitalist (theoretisch) durch das Volksganze, praktisch durch den Funktionär ersetzt, der den Staat verkörpert und den (mehrjährigen) Wirtschaftsplan durchzusetzen hat. Das Funktionärswesen beherrscht so die Wirtschaft, wird Träger der Macht und erwirbt ökonomische Vorrechte. Der Staat wird dadurch ium unkontrollierbaren Verwaltungsapparat, in dem die soziale "nd ökonomische, d.h. unternehmerische Abhängigkeit ständig zunimmt.
a) Zentralverwaltungswirtschaft (China)
Innerhalb dieser Unterart der verplanten, staatsunmittelbaren und unselbständigen Wirtschaft stellt der Markt lediglich einen Ort für Absatz, Umschlag oder Tausch dar, wobei auch die Hingabe von Ware gegen Münz- bzw. Papiergeld Tauschcharakter besitzt. Eine wertneutrale Geldentwicklung oder Kursschwankung gibt es nicht. Produktion und Absatz (d.h. Export und Eigenverbrauch) und damit der Preis werden gesetzlich geregelt. Das Eigentum an den Produktionsmitteln (z.B. Maschinen) besitzen der Staat, staatsähnliche Unternehmen oder Kollektive. Es wird durch Staatsbeamte (Funktionäre) oder verbeamtete Unternehmer verwaltet. Durch die weitgehende Beseitigung von Privateigentum und den Entzug der Möglichkeit, für sich gewinn-
bringend zu produzieren, tritt an die Stelle des Wettbewerbs di( Planerfüllung und Verpflichtung gegenüber der Volksgesamtheit. Da Erzeugung, Güterverteilung, Verbrauch und Arbeitsplatzwechsel sich nach einem Generalplan bestimmen, dient dies;
Wirtschaftsform nicht in erster Linie der Steigerung des Lebensstandards oder der vollständigen Befriedigung menschlicher Bedürfnisse, sondern primär politischen, militärischen und ideologischen Zielen. Eine Vorstufe zur absoluten Zentralverwaltungs-Wirtschaft nach der leninistisch-marxistischen Ideologie stellt du sozialistische neue ökonomische System in der DDR dar (Kollektiveigentum bzw. Eigentum kontrollierter Produktionsgenossenschaften mit Leistungszahlsystem). Durch eine zunehmende Verschuldung im Westen und eine Öffnung desMarktes für westeuropäische Konsumgüter hat sich dieses System jedoch nicht als lebensfähig erwiesen. Ansatzpunkte für eine Orientierung an westlich-kapitalistischen System sind seit Oktober 1989 zu vermuten. :: . . •
b) Lenkungswirtschaft („Drittes Reich")Ziel dieser Wirtschaftsform ist die Bedarfsdeckung durch Lenkung der Produktion und des Verbrauchs auf der Grundlage da Privateigentums und der Unternehmerinitiative. Es herrscht di( Idee der wirtschaftlichen Selbstverwaltung, wonach nur der Bedarf geplant, aber Erfüllung und Leitung der Wirtschaft den in Wirtschaftsleben tätigen, unpolitischen ,1 Organen anvertraut bleibt.
Die Eingriffe des Staates bestehen in der Bildung von Zwangs kartellen. Marktverbänden, Sozialgemeinschäften (z.B. Reichs nährstand) und dem zwangsweisen Zusammenschluß berufsstän discher Gruppen. Der Erfüllung des Planes werden die anderen Komponenten freier unternehmerischer Gestaltung (z.B. Investition, Staatsaufträge) untergeordnet. Während Löhne und Gehäl ter hoheitlich festgelegt werden, dient die Geldpolitik nur ds KaufkraftfewieAr»
c) Sozialisierung
Dieses sowohl im Bereich der sozialen Marktwirtschaft (Art. 15 GG) als auch der Planwirtschaft mögliche Programii
bedeutet Überführung der Produktionsmittel in Gemeineigentum (z.B. israelische Kibuzzim). Zwar bleibt die Wirtschaft marktorientierte Unternehmerwirtschaft, aber Schlüsselbetriebe (t. B. Bergbau, Eisen-/Stahlindustrie, Verkehrs- und Versorgungs-bttriebe, Banken, Versicherungen) werden Gemeineigentum.
Das sich ergebende Problem besteht darin, daß zwei auf Ergän-lung ausgerichtete Wirtschaftszweige nach verschiedenen wirt-Khaitlichen Prinzipien arbeiten: die Grundstoffindustrie (Kohle, Eisen) wird nach staatlichen Plänen, die verarbeitende Industrie (z.B. PKW-Herstellung) nach den Grundsätzen des freien Marktes geleitet. Zwar werden auf diese Weise Konzentrationen im Bereich der Wirtschaft in privater Hand verhindert, nicht aber die Marktaiifteilung nach planerischen Gesichtspunkten ausgeschlos-ict. Die Lösung besteht nur in der Schaffung und Ausgestaltung ropranationaler Einrichtungen (EWG, EURATOM, EGKS), die ökonomisch ausgewogen, d.h. zum gleichen Wohl aller tätig werden, aber globale Steuerungsmöglichkeiten besitzen.
3. Rechtliche Einordnung
Das Wirtschaftsrecht läßt sich in die Wirtschaftsverfassung (t. B. soziale Marktwirtschaft), das Wirtschaftsverwaltungsrecht (z.B. staatliche Lenkungsmaßnahmen), das Wirtschaftsverfahrensrecht (z.B. FlurBG, LwVG) und das Wirtschaftsstrafrecht (z.B. Mietwucher, WiStG) zerlegen.
a) Gewerbefreiheit (Art. 11 GG; § l GewO)
Festzuhalten ist, daß sich das freie Unternehmertum und die iu( Bundespost und Bundesbahn beschränkte Staatswirtschaft gegenüberstehen. Die Freiheit, produzierend tätig zu sein, ergibt »ich daraus, daß der Betrieb eines Gewerbes jedermann gestattet ist. Lediglich Auflagen oder Genehmigungsvorbehalte schränken dieses Recht zum Schutz der Allgemeinheit ein (vgl. S. 135).