Зворотний зв'язок

Klageverfahren

Klageverfahren

Kernstück des gesamten Zivilprozesses ist die Klage. Die Verbindung mehrerer prozessualer Ansprüche gegen einen bestimmten Beklagten ist zulässig, wenn für sämtliche Ansprüche das Prozeßgericht zuständig ist und dieselbe Prozeßart zulässig ist.

Die Erhebung der Klage geschieht in zwei unterschiedlichen Schritten: Einreichung der Klageschrift bei Gericht und Zustellung der Klage an den Beklagten. Mit Eingang der Klageschrift bei Gericht ist der Rechtsstreit anhängig. Mit erfolgter Zustellung der Klage an den Beklagten gilt die Klage als erhoben der Rechtsstreit wird dadurch rechtshängig (§§253,261 ZPO). Die Klageschrift muß zwingend folgenden Inhalt haben: Bezeichnung der Parteien und des Gerichts, bestimmte Angabe des Gegenstandes und des Grundes des erhobenen Anspruchs, Ankündigung eines bestimmten Antrags, eigenhändige Unterschrift.

Ablauf der mündlichen Verhandlung

Zunächst wird die Sache aufgerufen, der Vorsitzende eröffhet die Verhandlung und leitet sie (§§220, 136 ZPO).

Das Gericht muß in den Sach- und Streitstand einführen, die Sache erschöpfend erörtern, die erschienenen Parteien persönlich hören, auf die rechtlich erheblichen Gesichtspunkte hinweisen, darauf hinwirken, daß die Parteien sich über alle erheblichen Tatsachen vollstandig erklären und sachdienliche Anträge stellen, auf eine gütliche Beilegung des Rechtssfreits durch Prozeßvergleich bedacht sein. Gegebenenfalls erfolgt im Anschluß daran eine Beweisaufahme. Ist der Rechtsstreit zur Entscheidung reif, kann im selben Termin oder in einem kurzfristig anzuberaumenden Verkündungstermin ein Urteil verkündet werden.

Rechtshängigkeit: Ist ein prozessualer Anspruch in einem Urteilsverfahren anhängig, spricht man von Rechtshängigkeit. Sie trifft ein mit der Zustellung der Klage an den Beklagten und endet mit dem rechtskräftigen Abschluß eines Prozesses. Materielle Wirkungen der Rechtshängigkeit sind: Die Rechtshängigkeit unterbricht die Verjährung materiellrechtlicher Ansprüche, hat teilweise Haftungsverschärfungen zur Folge. Prozessuale Wirkungen der Rechtshanäigkeit sind: Eine nachfolgende Klage mit demselben Streitgegenstand ist während der Rechtshängigkeit der ersten Klage unzulässig, eine einmal begründete Zuständigkeit des Gerichts bleibt auch dann bestehen, wenn sich Umstände der Zuständigkeit nach Eintritt der Rechtshängigkeit verändem.

Vokabeln

1. Klage f -,-n - иск; eine Klage erheben, einreichen - предъявить;

zustellen (an, Akk) - официально вручить;

abweisen - отказать в искe;

der Klage stattgeben - удовлетворить иск ;

anhängig machen - передать иск в суд

2. Klageschrift f - исковое заявление

Klageschrift einreichen - подать исковое заявление

Klageverfahren n - исковое производство

3. Kläger m - истец / Beklagte m sub - ответчик

4. Anspruch m -s, Ansprüche (auf, Akk). - право требования, претензия

einen Anspruch erheben, geltend machen - предъявить, aufgeben -отказаться от претензии

5. rechtshängig adj - принятый к судебному производству

6. Antrag m -s, -e - заявление, ходатайство


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